Blower Door

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Die BlowerDoor-Messung.........

Anhaltend hohe Energiepreise unterstreichen die Notwendigkeit des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Auch die Gesetzgebung fordert im Rahmen umweltpolitischer Maßnahmen die Luftdichtheit der Gebäudehülle für jede neu erstellte Immobilie, denn diese ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden.

Die BlowerDoor-Messung, mit der ein Gebäude auf Luftdichtheit überprüft wird, kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt. Auch erhöht sich der Wohnkomfort deutlich, denn Zugluft und Kaltluftseen sind in einem luftdichten Gebäude passé. Bei der Sanierung von Altbauten kann durch die geplante und normgerechte luftdichte Ebene vielfach ein moderner Niedrigenergiestandard oder sogar Passivhausstandard erreicht

 

Das BlowerDoor-Messprinzip

Die Minneapolis BlowerDoor wird in eine Außentür des Gebäudes eingebaut; der größenverstellbare Aluminiumrahmen und die luftdichte Nylonplane gehören ebenso wie das digitale Druckmessgerät DG-700 zur Standardausstattung. Das Gebläse erzeugt einen Unter- bzw. Überdruck, der Luftaustausch im Gebäude wird ermittelt. Hohe Luftwechselraten geben Aufschluss über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, die während der BlowerDoor-Messung geortet und anschließend gezielt beseitigt werden können. Die Energieeffizienz des Gebäudes sowie die Qualität der Bauausführung werden gewährleistet.

Die BlowerDoor-Messung ist seit 1998 anerkannte Regel der Technik, die luftdichte Gebäudehülle ist eine Anforderung der Energieeinsparverordnung EnEV 2009.

 

Zusammenfassung der Normen und Grenzwerte

Normen und Grenzwerte für die Messung der Luftdurchlässigkeit n50 mit der BlowerDoor

Gebäude mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung)
n50 3,0 [h-1]

 

Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen)
n50 1,5 [h-1]

Insbesondere bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung ist eine deutliche Unterschreitung des oben angegebenen Grenzwertes sinnvoll
(DIN 4108-7).

Anzustreben auf Grund energetischer Gesichtspunkte:
n50 = 1,0 [h-1].

für Passivhäuser
n50 =  0,6 [h-1]

 

Die Mär vom atmenden Haus

Der Glaube, ein Gebäude müsse Ritzen und Fugen haben, um „natürlich zu atmen“, ist falsch. Ein solcher Luftwechsel erfolgt unkontrolliert, es gelangt zu viel oder zu wenig Frischluft ins Gebäudeinnere; Schadstoffe und Staub aus der Dämmung mischen sich zudem in die Raumluft. Die Lüftung eines Gebäudes sollte daher über das mehrmalige Öffnen der Fenster oder aber durch eine Lüftungsanlage erfolgen.

 
   

Hinweis:
Die Texte und Grafigen sind von der Fa. Blower-Door übernommen.

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